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Im Basistarif enthalten ist ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein soll.
Die zu zahlenden Beiträge des PKV Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus, wie es bisher in der Privaten Krankenversicherung üblich war und in allen anderen Tarif auch weiterhin sein wird.
In der GKV gibt es einen so genannten Kontrahierungszwang, dass heißt eine gesetzliche Verpflichtung Versicherte aufzunehmen und dies wird es ab dem 01.01.2009 nun auch in dem Bereich der Privaten Krankenversicherung geben und es wird keine Risikoausschlüsse oder -zuschläge im Basistarif der PKV geben.
Die Versorgung von Versicherten im PKV Basistarif soll von der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt.
Diese Versicherten haben dann einen Anspruch auf Zahnärztliche & Ärztliche Versorgung und für die Vergütung dieser Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung und der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt.
Damit die Bezahlbarkeit des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung gewährleistet wird, darf der Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Link detailshttp://www.privat-krankenversicherung-basistarif.de |
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